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Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 25.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 35 vom 29.6.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12255)

A. Ziel

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) beruht auf den europäischen Vorgaben der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (94/19/EG) und der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie (97/9/EG).

Aufgrund der aktuellen Schieflagen und Insolvenzen von Finanzinstituten im Zuge der noch andauernden Finanzmarktkrise hat die Europäische Kommission am 15. Oktober 2008 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie im Hinblick auf die Erhöhung der Deckungssumme und die Verkürzung der Auszahlungsfrist vorgelegt. Im Dezember 2008 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf Basis dieses Vorschlags auf einen Richtlinientext geeinigt (im Folgenden: Richtlinie). Diese Richtlinie soll im März 2009 verabschiedet werden. Da die im Richtlinienentwurf vorgesehene Umsetzungsfrist für den überwiegenden Teil der Regelungen bereits am 30. Juni 2009 abläuft, ist es erforderlich, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie bereits vor der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie vorzulegen.

Die Finanzmarktkrise und die Erfahrungen mit der Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung in Deutschland seit Inkrafttreten des EAEG im Jahr 1998 machen darüber hinaus Änderungen im EAEG erforderlich. Die Bundesregierung hat im Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland vom 13. Oktober 2008 angekündigt, dass sie weitere Vorschläge zur Verbesserung der Einlagensicherung entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf insbesondere Verbesserungen bei der Früherkennung von Risiken und der Schadensprävention vor. Auch hat die Entschädigungspraxis gezeigt, dass eine Konkretisierung der bestehenden Regelungen über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen sinnvoll ist. Mit diesem Gesetz werden dementsprechend die Bestimmungen über die Erhebung von Sonderbeiträgen und die Aufnahme von Krediten durch die Entschädigungseinrichtungen weiter ausgestaltet.

Zudem machen Zusammenschlüsse und Kooperationen in der europäischen Börsenlandschaft eine Änderung der Regelung zur Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Stellen im Ausland erforderlich.

B. Lösung

Die Bestimmungen der Änderungsrichtlinie zur EU-Einlagensicherungsrichtlinie werden in dem EAEG umgesetzt. Die Ermächtigungsgrundlagen zur Erhebung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen und zur Aufnahme von Krediten werden konkretisiert. Bei der Regelung der Beiträge und der Sonderzahlungen in den durch das Bundesministerium der Finanzen zu erlassenden Verordnungen ist künftig auch das Risiko der der Entschädigungseinrichtung zugeordneten Institute, einen Entschädigungsfall herbeizuführen, zu berücksichtigen. Entschädigungseinrichtungen werden ferner dazu verpflichtet, bei den ihnen zugeordneten Instituten Prüfungen durchzuführen und die Häufigkeit und Intensität dieser Prüfungen an der Risikoneigung der Institute auszurichten. Schließlich wird der Bundesanstalt durch eine Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ein umfassender Informationsaustausch mit ausländischen Stellen, die für die Beaufsichtigung von Märkten, an denen Strom, Gas und andere Waren gehandelt werden, ermöglicht.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12255 16.03.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12599 08.04.2009 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/12777 24.04.2009 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 27. März bis 23. April 2009)
16/13024 13.05.2009 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/13038 14.05.2009 Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze