Hier ist das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/870)
AnzeigeA. Ziel
Im Land Berlin führt die mit dem Gebietsreformgesetz vom 10. Juni 1998 (GVBl. S. 131) beschlossene Zusammenlegung von Verwaltungsbezirken zu einer Neustrukturierung der Amtsgerichtsbezirke. Eine Anpassung der Gerichtsbezirke an die neuen Verwaltungsbezirke kommt angesichts der Größe und Lage der bestehenden Amtsgerichte nicht in Betracht. Es ist geplant, die Gerichtsbezirke zukünftig nach katastermäßig erfaßten Ortsteilen zu beschreiben. Diese Neuregelung hat unmittelbaren Einfluß auf die Schöffenwahl. Da die Strafsachen in Berlin seit Jahren beim Amtsgericht Tiergarten zusammengefaßt sind und aufgrund der gegebenen baulichen Situation eine Änderung dieser Konzentration in absehbarer Zeit nicht in Betracht kommt, bietet es sich an, zukünftig die Wahl der Schöffen nicht mehr bei jedem Amtsgericht, sondern ausschließlich beim Amtsgericht Tiergarten durchzuführen.
B. Lösung
Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage im Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/870 | 29.4.1999 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
14/1293 | 29.6.1999 | Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):