Hier ist das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4134)
AnzeigeA. Ziel
Die Übergangsvorschrift des Artikels 229 § 3 Abs. 10 EGBGB regelt, dass das Verbot des § 573c Abs. 4 BGB, zum Nachteil des Wohnraummieters von der durch die Mietrechtsreform eingeführten dreimonatigen Kündigungsfrist abzuweichen, nicht gilt, wenn die Kündigungsfristen vor dem 1. September durch Vertrag vereinbart worden sind. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juni 2003 (VIII ZR 240/02) entschieden, dass die Übergangsvorschrift auch Verträge erfasst, in denen die bis 1. September 2001 geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wörtlich oder sinngemäß wiedergegeben wurden. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten diese Fälle nicht erfasst werden, es sollte vielmehr die neue Kündigungsfrist gelten.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Anwendung von Artikel 229 § 3 Abs. 10 EGBGB auf vor dem 1. September 2001 geschlossenen Wohnraummietverträge, in denen die bis 1. September 2001 geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wörtlich oder sinngemäß wiedergegeben wurden, ausdrücklich ausgeschlossen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/4134 | 9.11.2004 | Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker, Wolfgang Spanier, Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Michael Bürsch, Anette Kramme, Ernst Kranz, Volker Kröning, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Axel Schäfer (Bochum), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Olaf Scholz, Erika Simm, Christoph Strässer, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Jerzy Montag, Franziska Eichstädt-Bohlig, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/5132 | 16.3.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):