Hier ist das Gesetz zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4130)
AnzeigeA. Ziel
Die im Eigenheimzulagengesetz geregelte Zusatzförderung für den Einbau bestimmter Energie sparender Anlagen und die Zusatzförderung von Niedrigenergiehäusern laufen, nachdem sie bereits 1998 einmal um zwei Jahre verlängert worden sind, zum 31. Dezember 2000 aus. Da mit dem Inkrafttreten der geplanten Energieeinsparverordnung als Nachfolgeregelung zur Wärmeschutzverordnung, die höhere Standards gesetzlich festschreiben wird, nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen ist, ist eine nochmalige Verlängerung um zwei Jahre im Interesse einer Verstetigung der Förderung erforderlich.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze vom 22. Dezember 1999 werden zum 1. Januar 2001 u. a. zahlreiche Vorschriften vereinfacht. Der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung dient vor allem die Einführung des steuerrechtlichen Einkünftebegriffs in Angleichung der Einkommensermittlungsvorschriften an die des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Neben steuerpflichtigen Einnahmen werden bestimmte, im Wohngeldgesetz enumerativ aufgeführte steuerfreie Einnahmen, die dem jeweiligen Haushalt tatsächlich zur Verfügung stehen und die auch bisher zum wohngeldrechtlichen Einkommen gehören, weiterhin berücksichtigt. Dieser Katalog der zu berücksichtigenden steuerfreien Einnahmen soll vervollständigt werden.
B. Lösung
Verlängerung der Zusatzförderung für den Einbau bestimmter Energie sparender Anlagen und der Zusatzförderung von Niedrigenergiehäusern um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2002.
Vervollständigung des Katalogs der wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden steuerfreien Einnahmen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4130 | 26.9.2000 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/4422 | 25.10.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):