Hier ist das Gesetz zur Änderung des Düngemittelgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1857)
AnzeigeA. Ziel
Die bis zum 31. Dezember 1999 befristete Möglichkeit, Düngemittel, die ausweislich ihrer Kennzeichnung nur zur Düngung von Rasen oder Zierpflanzen bestimmt sind, gewerbsmäßig in den Verkehr bringen zu dürfen, ohne dass sie einem zuvor durch Rechtsverordnung zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen, soll um weitere zwei Jahre verlängert werden.
B. Lösung
Änderung der Übergangsregelung des § 12 Abs. 3 des Düngemittelgesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/1857 | 26.10.1999 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/2002 | 5.11.1999 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):