Hier ist das Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12117)
AnzeigeA. Ziel
Das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz* sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2009 der Schutz des Bodens vor Erosion durch Maßnahmen zu gewährleisten ist, die sich an den aus der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung (Erosionsgefährdung) nach Maßgabe einer Rechtsverordnung resultierenden Anforderungen auszurichten haben.
Da sich die erforderliche Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung wegen intensiver Erörterungen verzögert hat, werden den Bewirtschaftern der Flächen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor dem
1. Januar 2009 zu Verfügung stehen.
Das Datum ist daher entsprechend anzupassen.
B. Lösung
Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12117 | 04.03.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/12696 | 22.04.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):