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Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes

Vom 17.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 31 vom 19.6.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12117)

A. Ziel

Das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz* sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2009 der Schutz des Bodens vor Erosion durch Maßnahmen zu gewährleisten ist, die sich an den aus der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung (Erosionsgefährdung) nach Maßgabe einer Rechtsverordnung resultierenden Anforderungen auszurichten haben.

Da sich die erforderliche Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung wegen intensiver Erörterungen verzögert hat, werden den Bewirtschaftern der Flächen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor dem

1. Januar 2009 zu Verfügung stehen.

Das Datum ist daher entsprechend anzupassen.

B. Lösung

Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12117 04.03.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12696 22.04.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze