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Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes

Vom 15.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 69 vom 20.12.2004.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3278)

A. Ziel

Die umfassenden politischen Veränderungen in der Welt und die dadurch erhöhten Anforderungen an die Medien erfordern es, den deutschen Auslandssender besser im Zusammenwirken mit anderen Anbietern zu positionieren. Mit der Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes sollen die Voraussetzungen für eine bessere Darstellung Deutschlands im Ausland geschaffen werden. Ziel ist es vor allem, dem deutschen Auslandssender ein modernes Aufgabenprofil zu geben. Die Deutsche Welle soll künftig zusätzlich zu ihrer weltweiten Informationsaufgabe Deutschland in seiner kulturellen Vielfalt präsentieren. Dabei wird auf die Vorgabe materieller Regelungen weitgehend verzichtet, um die Autonomie der Deutschen Welle zu wahren.

B. Lösung

Mit dem vorgelegten Ersten DW-Änderungsgesetz wird das geltende Recht insbesondere in folgenden Punkten novelliert:

* Neufassung der Ziele für die Deutsche Welle,

* Konkretisierung des Programmauftrags und Effektivierung der Rundfunkautonomie durch Verfahren der Selbstregulierung und Evaluation,

* gesetzliche Fundierung des Online-Angebotes der Deutschen Welle,

* Kooperation mit ARD, ZDF und anderen Sendern,

* mehr Planungssicherheit für die Deutsche Welle.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3278 10.6.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4046 27.10.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze