Hier ist das Gesetz zur Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/445)
AnzeigeA. Ziel
Zur Durchführung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes ist die Schaffung von Anfrage-, Übermittlungs- und Datenabgleichsbefugnissen für die Staatsanwaltschaften, das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt erforderlich. Des weiteren war die Speicherung und künftige Nutzung der zu Beweiszwecken in einem anhängigen Ermittlungsverfahren gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster auf eine der Sensibilität dieser Daten angemessene gesetzliche Basis zu stellen.
B. Lösung
Der Entwurf sieht eine Ergänzung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes um Regelungen vor, die es dem Generalbundesanwalt erlauben, Gruppenauskünfte aus dem Bundeszentralregister an Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt zu erteilen. Das Bundeskriminalamt erhält die Befugnis, die Daten maschinell mit der Haftdatei abzugleichen und die Ergebnisse den Landeskriminalämtern zur Vorbereitung von Maßnahmen nach dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und zur Weiterleitung an die zuständigen Staatsanwaltschaften zu übermitteln.
Die Erstellung und Nutzung der DNA-Analyse-Datei durch das Bundeskriminalamt erfährt durch die vorgesehene Ergänzung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes eine sämtliche Fälle der Datenerhebung umfassende Regelung, die sowohl den Belangen des Datenschutzes wie auch der Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung Rechnung trägt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/445 | 2.3.1999 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/658 | 24.3.1999 | Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):