Hier ist das Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8867)
AnzeigeA. Ziel
Nach den derzeitigen Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes zum Kinderzuschlag können Eltern, die zwar nicht die bisherige Mindesteinkommensgrenze erreichen, aber dennoch mit dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft decken könnten, den Kinderzuschlag nicht erhalten. Außerdem entsteht in den Einkommensbereichen, in denen der Kinderzuschlag gewährt wird, aufgrund der Abschmelzrate für Erwerbseinkommen von 70 Prozent ein Korridor, in dem das verfügbare Einkommen trotz steigendem Bruttoeinkommen kaum ansteigt. Kontinuierliche Einkommensverläufe und ein durchgehender Erwerbsanreiz sind damit nicht immer gewährleistet.
B. Lösung
Der Kinderzuschlag wird zum 1. Oktober 2008 weiterentwickelt und in seiner Wirkung gesteigert. Die Mindesteinkommensgrenze wird auf einheitliche Beträge festgesetzt und erheblich abgesenkt. Die bisherige Mindesteinkommensgrenze bleibt als Bemessungsgrenze, ab der Einkommen anzurechnen sind, erhalten. Zudem wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit deutlich abgesenkt. Es werden 120 000 Kinder und 50 000 Familien durch den Kinderzuschlag zusätzlich erreicht.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/8867 | 22.04.2008 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/9792 | 25.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
16/9793 | 25.06.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):