Hier ist das Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9040)
AnzeigeA. Ziel
Die Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer (ABl. EU Nr. L 199 S. 23) regelt, dass alle Mitgliedstaaten ab dem Berichtsjahr 2008 an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) Daten zu übermitteln haben, u. a. Daten über internationale Wanderungen und über den Bevölkerungsstand nach verschiedenen Merkmalen. Diese Daten werden in Deutschland bei den Meldebehörden zwar erhoben, es fehlt jedoch eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser Daten an die statistischen Ämter der Länder, so dass sie auf der Grundlage des geltenden Rechts nicht an Eurostat übermittelt werden können. Damit Deutschland die Daten übermitteln kann, ist eine Anpassung des Bevölkerungsstatistikgesetzes erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht daher vor, dass bei den Meldebehörden vorhandene Daten, die für die Übermittlung an Eurostat benötigt werden, an die statistischen Ämter der Länder zu übermitteln sind.
B. Lösung
Das o. g. Ziel wird durch eine Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes erreicht. Der Entwurf sieht die Verwendung bereits vorhandener Daten vor.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/9040 | 05.05.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/9079 | 07.05.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/9319 | 28.05.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):