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Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze

Vom 14.3.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 16 vom 17.3.2005.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3784)

A. Ziel

Im Aufenthaltsgesetz, im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen besteht aufgrund der nicht vorhersehbaren gleichzeitigen Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes, des Kommunalen Optionsgesetzes und des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung Änderungsbedarf, da die jeweils getroffenen Regelungen nicht vollständig aufeinander abgestimmt werden konnten. Das Aufenthaltsgesetz muss zudem an weitere mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zusammenhängende Regelungen angepasst werden. Die erforderlichen Änderungen sollen mit diesem Gesetz vorgenommen werden. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat das Bundesministerium des Innern zudem mit Beschlüssen vom Mai und November 2003 gebeten, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Zuwanderungsgesetz einen Gesetzentwurf für eine dateigestützte Passabgleichstelle vorzulegen. In der ausländerrechtlichen Praxis zeigen sich Schwierigkeiten, aufgefundene ausländische Ausweispapiere passlosen Ausländern zuzuordnen. In Deutschland halten sich nach groben Schätzungen über 60 000 ausreisepflichtige Ausländer und Asylbewerber auf, die nicht über Reisedokumente verfügen, die ihre Identität und Staatsangehörigkeit belegen. Dies erschwert sowohl Entscheidungen im Asylverfahren als auch Rückführungen, weil ohne den Nachweis der Staatsangehörigkeit die Heimatländer in der Regel nicht zu einer Rücknahme des Ausländers bereit sind. Zugleich werden täglich zahlreiche ausländische Ausweispapiere aufgefunden und bei verschiedenen deutschen Stellen eingeliefert. Bei einem Teil davon handelt es sich um tatsächlich verloren gegangene Papiere. Erfahrungsgemäß stammt aber ein beträchtlicher Anteil von Ausländern, die sich bewusst ihres Ausweispapiers entledigt und ihre Passlosigkeit herbeigeführt haben, um durch falsche Personalangaben den Ausgang ihres Asylverfahrens zu beeinflussen oder eine drohende Rückführung zu vereiteln. Bislang scheitert die erfolgreiche Zuordnung von Fundpapieren zu passlosen Ausländern häufig daran, dass der Datenabgleich lediglich anhand der angegebenen Personalien erfolgen kann, diese Angaben aber vielfach falsch sind. Ziel ist es, passlosen Ausländern, bei denen Zweifel an der Identität oder Staatsangehörigkeit bestehen, die von ihnen verlorenen oder aufgegebenen Ausweise zuzuordnen, um ihre Identität festzustellen und dadurch eine sachgerechte Entscheidung im Asylverfahren oder ihre Rückführung zu ermöglichen.

Mit dem Zuwanderungsgesetz wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften Teil der aufenthaltsrechtlichen Entscheidung (one-stop-government). Hierfür ist es einerseits erforderlich, dass die Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit im Ausländerzentralregister gespeichert werden und andererseits die Bundesagentur für Arbeit im erforderlichen Umfang Zugriff auf das Ausländerzentralregister erhält.

B. Lösung

Die im Aufenthaltsgesetz, im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, im Zuwanderungsgesetz, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und weiteren Gesetzen unrichtig gewordenen Änderungsbefehle, Verweisungen und Bezugnahmen werden geändert oder aufgehoben.

Das Aufenthaltsgesetz wird an die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt angepasst. Es wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um durch den Einsatz biometrischer Verfahren, insbesondere der Gesichtsbilderkennung, eine Zuordnung von aufgefundenen ausländischen Ausweispapieren zu passlosen Ausländern zu erleichtern. Hierzu werden beim Bundesverwaltungsamt die Daten aufgefundener ausländischer Ausweispapiere, die für Angehörige visumpflichtiger Staaten ausgestellt sind, in einer Fundpapier-Datenbank gespeichert, und es wird ein elektronischer Abgleich zwischen den alphanummerischen Daten und biometrischen Merkmalen, insbesondere den Lichtbildern der Ausländer, an deren Identität oder Staatsangehörigkeit Zweifel bestehen, und den entsprechenden Daten und Merkmalen der Fundpapiere ermöglicht.

Im Ausländerzentralregistergesetz wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um die Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit zu speichern. Die Zugriffsrechte der Bundesagentur für Arbeit werden dem erforderlichen Umfang angepasst.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3784 27.9.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3984 20.10.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15/4173 10.11.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
15/4378 30.11.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/4576 17.12.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/4755 26.1.2005 Unterrichtung durch die Bundesregierung
15/4870 16.2.2005 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze