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Hier ist das Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3950)
AnzeigeA. Ziel
Die Anwendung des Gemeinsamen Protokolls vom 21. September 1988 über die Anwendung des Wiener Übereinkommens und des Pariser Übereinkommens im nationalen Atomhaftungsrecht ist sicherzustellen. Darüber hinaus sollen neue Entwicklungen im Haftungsrecht, insbesondere zur Verbesserung des Opferschutzes, berücksichtigt werden.
B. Lösung
Um die Anwendung des Gemeinsamen Protokolls sicherzustellen, dessen Ratifizierung ein gesondertes Vertragsgesetz voraussetzt, sind Änderungen des Atomgesetzes zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen in geringem Umfang erforderlich.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3950 | 27.7.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4617 | 15.11.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):