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Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

(Langtitel: Neuntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes)

Vom 5.3.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 11 vom 8.3.2001.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3950)

A. Ziel

Die Anwendung des Gemeinsamen Protokolls vom 21. September 1988 über die Anwendung des Wiener Übereinkommens und des Pariser Übereinkommens im nationalen Atomhaftungsrecht ist sicherzustellen. Darüber hinaus sollen neue Entwicklungen im Haftungsrecht, insbesondere zur Verbesserung des Opferschutzes, berücksichtigt werden.

B. Lösung

Um die Anwendung des Gemeinsamen Protokolls sicherzustellen, dessen Ratifizierung ein gesondertes Vertragsgesetz voraussetzt, sind Änderungen des Atomgesetzes zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen in geringem Umfang erforderlich.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3950 27.7.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4617 15.11.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze