Hier ist das Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4293)
AnzeigeA. Ziel
Die Regelung des Apothekengesetzes (ApoG) über die ortsgebundene pharmazeutische Krankenhausversorgung entspricht nicht europäischem Recht. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Angleichung an die Vorschriften über den freien Warenverkehr (Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages).
B. Lösung
Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen Änderungen in den §§ 11, 14, 25 und 28a ApoG sowie die daraus folgenden Änderungen der Apothekenbetriebsordnung. Es werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin, der seinen oder die ihren Sitz innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums hat, Krankenhäuser im Geltungsbereich des ApoG mit Arzneimitteln versorgen sowie die zur Beratung des Krankenhauspersonals und zur Überwachung der Arzneimittelvorräte erforderlichen Apothekerleistungen anbieten und ausführen kann. Der Träger des Krankenhauses muss hierzu mit dem Anbieter einen umfassenden Vertrag schließen oder gesonderte Verträge zu Teilleistungen mit unterschiedlichen Apothekern oder Apothekerinnen. Erfüllungsort für die Leistungen des Apothekers oder der Apothekerin, der oder die das Krankenhaus versorgt, ist der Sitz des Krankenhauses. Der Inhalt und die Erfüllung des Vertrages zwischen Krankenhaus und Apotheke richten sich in jedem Fall nach deutschem Recht. Wie nach bisheriger Rechtslage bedürfen die Verträge der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/4293 | 29.11.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/4643 | 13.1.2005 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
15/4749 | 26.1.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung |
15/4916 | 22.2.2005 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/4920 | 18.2.2005 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
15/5345 | 20.4.2005 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):