Hier ist das Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2857)
AnzeigeA. Ziel
Die Europäische Gemeinschaft und das Königreich Dänemark haben am 19. Oktober 2005 das Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Abkommen) gezeichnet (ABl. EU Nr. L 299 S. 62). Vertragsparteien sind die Europäische Gemeinschaft auf der einen Seite und das Königreich Dänemark auf der anderen Seite. Die Regelungen dieses Abkommens sind Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Durch sie werden die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EG Nr. L 12 S. 1, Brüssel-I-Verordnung) mit geringfügigen Anpassungen auch im Verhältnis zu Dänemark mit unmittelbarer Wirkung anwendbar. Allerdings bedarf das Abkommen in einigen Punkten der Ergänzung durch innerstaatliches Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten, um seine praktische Durchführung zu sichern. Es soll sechs Monate nach der Notifizierung der Annahme durch die Vertragsparteien in Kraft treten.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Durchführungsbestimmungen. Sie werden in das Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz AVAG) eingestellt. Dieses Gesetz regelt nämlich bereits die Durchführung der Brüssel-I-Verordnung im Verhältnis zu den anderen EG-Mitgliedstaaten.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2857 | 04.10.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3833 | 13.12.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):