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Hier ist das Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6737)
AnzeigeA. Ziel
Durch die modernen Kommunikationstechnologien stehen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die interessierte Öffentlichkeit jederzeit aktuelle Informationen zu den nachgefragten Themenbereichen zur Verfügung. Routineberichte in enger zeitlicher Abfolge sind deshalb nicht mehr erforderlich. In diesem Zusammenhang sind die Intervalle für die gesetzlich geforderten Berichte auf einmal je Legislaturperiode umzustellen. Gesetzlich geforderte Berichte in größeren Intervallen ergänzen sinnvoll die jeweils aktuelle, ereignisbezogene Berichterstattung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, in Broschüren, im Internetangebot und in der Pressearbeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium). Sie greifen längerfristige Entwicklungen zusammenfassend auf. Darüber hinaus soll das Gesetz auch dem effektiveren Personaleinsatz dienen.
B. Lösung
Die Intervalle für die nach dem Landwirtschaftsgesetz, dem Tierschutzgesetz und dem Bundeswaldgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Berichte der Bundesregierung werden auf einmal je Legislaturperiode umgestellt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6737 | 18.10.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/6957 | 07.11.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):