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Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung -­ Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten

Vom 26.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 37 vom 2.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung -­ Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10572)

A. Ziel

Die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2003 (2 BvR 508/01, BVerfGE 108, 251 ff.) hinsichtlich der Reichweite des Beschlagnahmeschutzes bei Mitarbeitern von Abgeordneten werden als nicht hinreichend geklärt angesehen.

Aus dem Urteil ergibt sich, dass ein Abgeordneter in den Räumen des Deutschen Bundestages unmittelbare Herrschaftsmacht über Schriftstücke im Sinne des Artikels 47 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) hat und dass solche Schriftstücke in diesen Räumen auch nicht bei einem Mitarbeiter beschlagnahmt werden dürfen. Offen geblieben ist aber, ob der vom Bundesverfassungsgericht als für die Reichweite des Beschlagnahmeschutzes maßgeblich erachtete funktionelle Herrschaftsbereich eines Abgeordneten auch solche Unterlagen erfasst, die sich außerhalb der Gebäude des Bundestages z. B. bei einem Mitarbeiter im Wahlkreisbüro befinden.

B. Lösung

Die Reichweite des Beschlagnahmeschutzes soll erweitert werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10572 14.10.2008 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
16/12314 18.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze