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Gesetz zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes

Vom 5.3.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 8 vom 12.3.2008.

Hier ist das Gesetz zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7079)

A. Ziel

Der Lastenausgleich befindet sich in seiner Schlussphase. Die Hauptaufgaben des Bundesausgleichsamtes sind heute fiskalischer Natur und liegen nicht länger im Leistungsbereich. Dies macht es erforderlich, organisatorische Änderungen vorzunehmen, um den inzwischen gewandelten Aufgabenstellungen dieses Verwaltungszweiges im Zuge seiner Schlussabwicklung Rechnung zu tragen.

B. Lösung

Durch die Änderung von Vorschriften über die Organisation des Bundesausgleichsamtes wird das Bundesausgleichsamt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen eingegliedert sowie die Dienstaufsicht über das Bundesausgleichsamt vom Bundesministerium des Innern auf das Bundesministerium der Finanzen übertragen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/7079 12.11.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/7514 12.12.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze