Hier ist das Gesetz zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7079)
AnzeigeA. Ziel
Der Lastenausgleich befindet sich in seiner Schlussphase. Die Hauptaufgaben des Bundesausgleichsamtes sind heute fiskalischer Natur und liegen nicht länger im Leistungsbereich. Dies macht es erforderlich, organisatorische Änderungen vorzunehmen, um den inzwischen gewandelten Aufgabenstellungen dieses Verwaltungszweiges im Zuge seiner Schlussabwicklung Rechnung zu tragen.
B. Lösung
Durch die Änderung von Vorschriften über die Organisation des Bundesausgleichsamtes wird das Bundesausgleichsamt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen eingegliedert sowie die Dienstaufsicht über das Bundesausgleichsamt vom Bundesministerium des Innern auf das Bundesministerium der Finanzen übertragen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7079 | 12.11.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7514 | 12.12.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):