Hier ist das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11131)
AnzeigeA. Ziel
Als Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung soll der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen ab dem Jahr 2015 stärker auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden. Hier- zu sollen im Rahmen der Anforderungen an den Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs die Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden, die bei der Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen entstehen.
Aus folgenden Gründen erfolgt der Ausbau der zunehmenden Verwendung der Biokraftstoffe allerdings langsamer als bisher geplant:
Erst wenn Nachhaltigkeitskriterien wirksam sind, ist sichergestellt, dass die Biomasse zur Verwendung als Kraftstoff nachhaltig erzeugt wurde. Um Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungs- und Futtermitteln zu vermeiden, wird durch eine Verschiebung der Quotenerhöhung Zeit gewonnen, um Biomasse aus anderen Quellen zu gewinnen.
Für eine Übergangszeit ist die Beimischung von 10 Volumprozent Ethanol zu Ottokraftstoffen wegen der Motorenunverträglichkeit von Altfahrzeugen nicht möglich.
Biokraftstoffe der zweiten Generation haben eine deutlich bessere Klimabilanz als Biokraftstoffe der ersten Generation, stehen aber noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung.
Zudem ist eine Änderung der im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Energiesteuergesetz (EnergieStG) und im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) enthaltenen Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass einer Rechtsverordnung notwendig, durch die für die Anerkennung von Biokraftstoffen die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien gefordert werden kann, um deren Umsetzung praktikabel zu gestalten.
B. Lösung
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Energiesteuergesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/11131 | 01.12.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/11641 | 21.01.2009 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/11718 | 23.01.2009 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 19. Dezember 2008 bis 22. Januar 2009) |
16/12465 | 25.03.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
16/12466 | 25.03.2009 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
16/13080 | 19.05.2009 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
16/13362 | 16.06.2009 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
16/13389 | 17.06.2009 | Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):