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Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze

Vom 15.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 41 vom 20.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8696)

A. Ziel

Baden-Württemberg möchte die Strukturen des Notariats im Land reformieren. Mit dem flächendeckenden Wechsel vom Amtsnotariat hin zum Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung, das Ziel der Reformen sein soll, lässt sich in allen Teilen des Landes dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Notariat gewährleisten. Mit dem Übergang zur Regelform des Notariats erhalten die Notare im Landesdienst und Notarvertreter eine klare Perspektive für die Zukunft. Schließlich trägt der Systemwechsel den Anforderungen Rechnung, die das Europarecht an die Erbringung notarieller Leistungen stellt.

B. Lösung

Der Übergang vom Amtsnotariat zu einem Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung bedarf der Änderung von Bundesgesetzen, insbesondere der Bundesnotarordnung, die in zwei Schritten erfolgen soll und nach Artikel 138 des Grundgesetzes (GG) unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung des Landes Baden-Württemberg steht.

Der Gesetzentwurf hat die notwendigen Änderungen des Bundesrechts zum Gegenstand.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/8696 02.04.2008 Gesetzentwurf des Bundesrates
16/12896 06.05.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze