Hier ist das Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8696)
AnzeigeA. Ziel
Baden-Württemberg möchte die Strukturen des Notariats im Land reformieren. Mit dem flächendeckenden Wechsel vom Amtsnotariat hin zum Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung, das Ziel der Reformen sein soll, lässt sich in allen Teilen des Landes dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Notariat gewährleisten. Mit dem Übergang zur Regelform des Notariats erhalten die Notare im Landesdienst und Notarvertreter eine klare Perspektive für die Zukunft. Schließlich trägt der Systemwechsel den Anforderungen Rechnung, die das Europarecht an die Erbringung notarieller Leistungen stellt.
B. Lösung
Der Übergang vom Amtsnotariat zu einem Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung bedarf der Änderung von Bundesgesetzen, insbesondere der Bundesnotarordnung, die in zwei Schritten erfolgen soll und nach Artikel 138 des Grundgesetzes (GG) unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung des Landes Baden-Württemberg steht.
Der Gesetzentwurf hat die notwendigen Änderungen des Bundesrechts zum Gegenstand.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/8696 | 02.04.2008 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
16/12896 | 06.05.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):