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Gesetz zur Änderung atomrechtlicher Vorschriften für die Umsetzung von EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz

Vom 3.5.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 20 vom 10.5.2000.

Hier ist das Gesetz zur Änderung atomrechtlicher Vorschriften für die Umsetzung von EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2443)

A. Ziel

Die Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl. EG Nr. L 159 S. 1) und die Richtlinie 97/43/EURATOM des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/EURATOM (ABl. EG Nr. L 180 S. 22) sind jeweils bis zum 13. Mai 2000 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Zur Umsetzung unterhalb des Atomgesetzes auf Verordnungsebene bedarf es der Schaffung neuer gesetzlicher Ermächtigungen und der Regelung behördlicher Zuständigkeiten im Atomgesetz. Ferner werden im Atomgesetz und im Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz die Voraussetzungen für weitere Kostenerhebungen geschaffen.

B. Lösung

Änderung des Atomgesetzes, des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz und der Atomrechtlichen Kostenverordnung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2443 23.12.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/2799 23.2.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze