Hier ist das Gesetz zur Änderung atomrechtlicher Vorschriften für die Umsetzung von EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2443)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl. EG Nr. L 159 S. 1) und die Richtlinie 97/43/EURATOM des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/EURATOM (ABl. EG Nr. L 180 S. 22) sind jeweils bis zum 13. Mai 2000 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Zur Umsetzung unterhalb des Atomgesetzes auf Verordnungsebene bedarf es der Schaffung neuer gesetzlicher Ermächtigungen und der Regelung behördlicher Zuständigkeiten im Atomgesetz. Ferner werden im Atomgesetz und im Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz die Voraussetzungen für weitere Kostenerhebungen geschaffen.
B. Lösung
Änderung des Atomgesetzes, des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz und der Atomrechtlichen Kostenverordnung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/2443 | 23.12.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/2799 | 23.2.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):