Hier ist das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1247)
AnzeigeA. Ziel
Die Anwendung körperlicher Gewalt ist innnerhalb von Familien in Deutschland leider immer noch weit verbreitet. Dabei belegen Untersuchungen, daß Opfer elterlicher Gewalt später selbst vermehrt Gewalt anwenden.
B. Lösung
Im Rahmen der Vorschriften über die Personensorge wird dem Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung eingeräumt. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen, auch solche zum Zwecke der Erziehung, werden für unzulässig erklärt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/1247 | 23.6.1999 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/3781 | 5.7.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):