Hier ist das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10121)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Möglichkeiten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA).
B. Lösung
Das Bundeskriminalamt erhält in bestimmten Fallgruppen die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sowie entsprechende Befugnisse.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10121 | 13.08.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10822 | 10.11.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
16/10823 | 10.11.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
16/11167 | 02.12.2008 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
16/11227 | 03.12.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
16/11391 | 18.12.2008 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):