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Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Vom 25.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 66 vom 31.12.2008.

Hier ist das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10121)

A. Ziel

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Möglichkeiten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA).

B. Lösung

Das Bundeskriminalamt erhält in bestimmten Fallgruppen die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sowie entsprechende Befugnisse.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10121 13.08.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10822 10.11.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
16/10823 10.11.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
16/11167 02.12.2008 Unterrichtung durch den Bundesrat
16/11227 03.12.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung
16/11391 18.12.2008 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze