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Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage

Vom 22.12.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 76 vom 30.12.2005.

Hier ist das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/108)

A. Ziel

Die Förderung der Vermögensbildung ist ein wichtiges Anliegen staatlichen Handelns nicht zuletzt mit Blick auf die private Altersvorsorge. Wohneigentum ist dabei ein wichtiger Baustein.

Gleichwohl müssen alle staatlichen Subventionen und Steuervergünstigungen im Zeitablauf regelmäßig auf ihre Effizienz und Notwendigkeit geprüft und mit Blick auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte bewertet werden. Die steuerliche Förderung von Wohneigentum soll künftig mit niedrigerem Mitteleinsatz verwirklicht werden.

B. Lösung

Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem Jahr 2006. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll das selbstgenutzte Wohneigentum ab dem

1. Januar 2007 besser in die geförderte private Altersvorsorge integriert werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/108 29.11.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/250 14.12.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
16/257 14.12.2005 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze