Hier ist das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/108)
AnzeigeA. Ziel
Die Förderung der Vermögensbildung ist ein wichtiges Anliegen staatlichen Handelns nicht zuletzt mit Blick auf die private Altersvorsorge. Wohneigentum ist dabei ein wichtiger Baustein.
Gleichwohl müssen alle staatlichen Subventionen und Steuervergünstigungen im Zeitablauf regelmäßig auf ihre Effizienz und Notwendigkeit geprüft und mit Blick auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte bewertet werden. Die steuerliche Förderung von Wohneigentum soll künftig mit niedrigerem Mitteleinsatz verwirklicht werden.
B. Lösung
Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem Jahr 2006. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll das selbstgenutzte Wohneigentum ab dem
1. Januar 2007 besser in die geförderte private Altersvorsorge integriert werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/108 | 29.11.2005 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/250 | 14.12.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/257 | 14.12.2005 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):