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Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

Vom 31.3.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 14 vom 6.4.2004.

Hier ist das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1669)

A. Ziel

Die Olympischen Spiele sind das weltweit bekannteste wiederkehrende Sportereignis. Sie sind daher besonders geeignet und attraktiv für einen Imagetransfer, der dem Interesse der Olympischen Bewegung nicht immer entspricht. Nach dem geltenden Recht sind die Olympischen Ringe sowie die olympischen Bezeichnungen rechtlich nicht geschützt. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen rechtlichen Schutz für diese Zeichen zu Gunsten der olympischen Organisationen zu schaffen.

B. Lösung

Dem Schutzbedürfnis wird durch die Zuweisung eines ausschließlichen Rechts auf die Verwendung und Verwertung der olympischen Zeichen an das Nationale Olympische Komitee für Deutschland sowie an das Internationale Olympische Komitee Rechnung getragen. Dabei wird jedoch kein markengleicher Schutz geschaffen, sondern der Schutzbereich des Rechts nur so weit gefasst, als es erforderlich ist, einen den Zielen der Olympischen Bewegung zuwiderlaufenden Imagetransfer zu verhindern.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1669 9.10.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2190 10.12.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze