Hier ist das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1669)
AnzeigeA. Ziel
Die Olympischen Spiele sind das weltweit bekannteste wiederkehrende Sportereignis. Sie sind daher besonders geeignet und attraktiv für einen Imagetransfer, der dem Interesse der Olympischen Bewegung nicht immer entspricht. Nach dem geltenden Recht sind die Olympischen Ringe sowie die olympischen Bezeichnungen rechtlich nicht geschützt. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen rechtlichen Schutz für diese Zeichen zu Gunsten der olympischen Organisationen zu schaffen.
B. Lösung
Dem Schutzbedürfnis wird durch die Zuweisung eines ausschließlichen Rechts auf die Verwendung und Verwertung der olympischen Zeichen an das Nationale Olympische Komitee für Deutschland sowie an das Internationale Olympische Komitee Rechnung getragen. Dabei wird jedoch kein markengleicher Schutz geschaffen, sondern der Schutzbereich des Rechts nur so weit gefasst, als es erforderlich ist, einen den Zielen der Olympischen Bewegung zuwiderlaufenden Imagetransfer zu verhindern.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1669 | 9.10.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2190 | 10.12.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |