Hier ist das Gesetz zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10816)
AnzeigeA. Ziel
Die Verordnung und der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) ersetzen den bisherigen Titel IV des Schengener Durchführungsübereinkommens.
Das Gesetz zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betrifft den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und nimmt zum Teil auf einige Artikel aus dem bisherigen Titel IV des Schengener Durchführungsübereinkommens Bezug und ist entsprechend anzupassen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die geänderten europäischen Vorschriften.
B. Lösung
Die Anpassung erfolgt durch Aufhebung einiger Artikel des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990, das den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen betrifft, und durch Überführung der entsprechenden Vorschriften in die Fachgesetze. Die Ausschreibungsbefugnisse werden den geänderten europäischen Vorschriften angepasst.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10816 | 07.11.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/11763 | 28.01.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):