Hier ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/886)
AnzeigeA. Ziel
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen einem Pfändungsschutz, der dazu dient, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern und die Gemeinschaft von Sozialkosten zu entlasten. Ein Gläubiger muss diese Pfändungsgrenzen respektieren.
Ein solcher Pfändungsschutz besteht gegenüber den Einkünften selbstständig Tätiger nicht in der gleichen Weise. Vermögenswerte, die Selbstständige für ihre Altersvorsorge vorgesehen haben, sind ohne ausreichenden Pfändungsschutz dem Gläubigerzugriff ausgesetzt. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass diese Personen im Alter auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Insofern sind Regelungen zu schaffen, die die Altersvorsorge Selbstständiger absichern, ohne die Zugriffsrechte der Gläubiger zu stark zu beschneiden.
Die Insolvenzanfechtung wurde durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für den Insolvenzverwalter deutlich erleichtert. Hierdurch sind insbesondere die öffentlich-rechtlichen Gläubiger benachteiligt. Bei den Sozialversicherungsträgern beispielsweise wird ein Beitragsausfall von bis zu 800 Mio. Euro jährlich befürchtet.
B. Lösung
Um Selbstständigen in einem gewissen Umfang die von ihnen geschaffene Altersvorsorge zu erhalten, wird in einem ersten Schritt die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der Alterssicherung, die Lebensversicherung, vor einem schrankenlosen Pfändungszugriff geschützt.
Um einerseits dem Interesse der öffentlich-rechtlichen Gläubiger Rechnung zu tragen, andererseits nicht den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung zu verletzen, wird u. a. die Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung mit einer allgemeinen Regelung auf Fälle unlauteren Verhaltens beschränkt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/886 | 09.03.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3844 | 13.12.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
16/3864 | 13.12.2006 | Änderungsantrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
16/3865 | 14.12.2006 | Änderungsantrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):