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Hier ist das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2710)
AnzeigeA. Ziel
Die deutschen steuerrechtlichen Vorschriften müssen an die aktuellen EU-rechtlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Gesellschaftsrechts angepasst werden. Daneben dient das Gesetz der Erhöhung der Standortattraktivität, der konsequenten Sicherung deutscher Besteuerungsrechte und der Steuervereinfachung.
B. Lösung
Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) werden die Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) steuerlich begleitet sowie die Richtlinie 2005/19/EG des Rates vom 17. Februar 2005 zur Änderung der Richtlinie 90/ 434/EWG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, in nationales Recht umgesetzt. Auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Besteuerung des Wegzugs einer natürlichen Person von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedstaat ist die Vorschrift des § 6 des Außensteuergesetzes anzupassen.
Der Gesetzentwurf beseitigt steuerliche Hemmnisse für die als Folge der zunehmenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung immer wichtiger werdende grenzüberschreitende Reorganisation von Unternehmen und verbessert die Möglichkeiten der freien Wahl der Rechtsform. Er stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland dar.
Mit dem Gesetzentwurf wird gleichzeitig im Rahmen der Vorgaben des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts unter Berücksichtigung des derzeitigen Stands der Harmonisierung der direkten Besteuerung innerhalb der Europäischen Union konsequent deutsches Besteuerungsrecht gesichert. Die Neukonzeption der steuerlichen Regelungen für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Anteilen trägt wesentlich zur Steuervereinfachung bei.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2710 | 25.09.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/2934 | 12.10.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/3053 | 20.10.2006 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 29. September bis 19. Oktober 2006) |
16/3315 | 08.11.2006 | Beschlussempfehlung des Finanzausschusses |
16/3369 | 09.11.2006 | Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):