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Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

Vom 7.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 57 vom 12.12.2006.

Hier ist das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2710)

A. Ziel

Die deutschen steuerrechtlichen Vorschriften müssen an die aktuellen EU-rechtlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Gesellschaftsrechts angepasst werden. Daneben dient das Gesetz der Erhöhung der Standortattraktivität, der konsequenten Sicherung deutscher Besteuerungsrechte und der Steuervereinfachung.

B. Lösung

Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) werden die Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) steuerlich begleitet sowie die Richtlinie 2005/19/EG des Rates vom 17. Februar 2005 zur Änderung der Richtlinie 90/ 434/EWG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, in nationales Recht umgesetzt. Auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Besteuerung des Wegzugs einer natürlichen Person von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedstaat ist die Vorschrift des § 6 des Außensteuergesetzes anzupassen.

Der Gesetzentwurf beseitigt steuerliche Hemmnisse für die als Folge der zunehmenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung immer wichtiger werdende grenzüberschreitende Reorganisation von Unternehmen und verbessert die Möglichkeiten der freien Wahl der Rechtsform. Er stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland dar.

Mit dem Gesetzentwurf wird gleichzeitig im Rahmen der Vorgaben des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts ­ unter Berücksichtigung des derzeitigen Stands der Harmonisierung der direkten Besteuerung innerhalb der Europäischen Union ­ konsequent deutsches Besteuerungsrecht gesichert. Die Neukonzeption der steuerlichen Regelungen für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Anteilen trägt wesentlich zur Steuervereinfachung bei.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/2710 25.09.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/2934 12.10.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/3053 20.10.2006 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 29. September bis 19. Oktober 2006)
16/3315 08.11.2006 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/3369 09.11.2006 Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze