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Gesetz über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln

Vom 23.5.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 24 vom 27.5.2011.

Hier ist das Gesetz über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4985)

A. Ziel

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist ab 14. Juni 2011 unmittelbar anzuwenden, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. National festzulegen sind aber die zur Durchführung der in der Verordnung geregelten Verfahren zuständigen Behörden. Bis zur Ablösung des gegenwärtigen Pflanzenschutzgesetzes durch das geplante Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts ist daher die Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzeschutzmitteln zur Wahrung der Kontinuität der Pflanzenschutzmittelzulassung in einem Gesetz zu regeln. Das Pflanzenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, bleibt von der Übergangsvorschrift unberührt.

B. Lösung

Erlass eines Gesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/4985 03.03.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/5199 23.03.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze