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Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006

Vom 15.6.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 27 vom 22.6.2006.

Hier ist das Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/794)

A. Ziel

Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind jährlich an die Lohnentwicklung anzupassen. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auch die ab dem 1. Juli 2006 maßgebenden aktuellen Rentenwerte zu bestimmen. Grundlage der Rentenanpassung ist die Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne und -gehälter sowie der durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttoentgelte. Die entsprechenden Daten werden Ende März 2006 vorliegen. Aus heutiger Sicht ist nicht auszuschließen, dass die Lohnentwicklung eine geringe Minderung der aktuellen Rentenwerte bewirken könnte. Die mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz im Jahr 2004 eingeführte Schutzklausel würde dies nicht verhindern. Sie schließt lediglich eine rentenmindernde Wirkung der Elemente der Anpassungsformel aus, mit denen die Veränderungen bei den Aufwendungen der Beschäftigten für ihre Altersvorsorge und bei dem zahlenmäßigen Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern (Nachhaltigkeitsfaktor) bei der Rentenanpassung berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat jedoch zugesagt, dass es im Jahr 2006 keine Rentenkürzungen geben wird.

B. Lösung

Sicherstellung des Weitergeltens der bisherigen aktuellen Rentenwerte über den 30. Juni 2006 hinaus durch Gesetz. Der Gesetzesbeschluss sollte bis April 2006 herbeigeführt werden, damit den Rentenversicherungsträgern ­ wie in den Vorjahren ­ ausreichend Zeit zur technischen Umsetzung bleibt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, mit der Entscheidung über ein Gesetzgebungsverfahren bis zum Vorliegen der endgültigen Daten Ende März 2006 zu warten. Den Rentnerinnen und Rentnern entsteht kein Nachteil durch die gesetzliche Festlegung der aktuellen Rentenwerte. Bei einer Bestimmung der Werte im Verordnungswege kann es nicht zu einer Rentensteigerung kommen, da bereits jetzt feststeht, dass aufgrund der Wirkung der Dämpfungsfaktoren ­ Nachhaltigkeitsfaktor und Veränderungen bei den Vorsorgeaufwendungen ­ die Lohnentwicklung nicht ausreicht, um eine Erhöhung der aktuellen Rentenwerte aufgrund der Rentenanpassungsformel zu bewirken.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/794 03.03.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1004 17.03.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates)
16/1078 28.03.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze