Hier ist das Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1899)
AnzeigeA. Ziel
Die Nutzung von Daten, die bereits bei den Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorhanden sind, bietet dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder die Möglichkeit, bei manchen Statistiken teilweise oder, wie zum Beispiel bei der vierteljährlichen Erhebung im Handwerk, sogar ganz auf Primärerhebungen zu verzichten. Die damit einhergehende Entlastung der Auskunftspflichtigen stellt einen Beitrag zum Bürokratieabbau dar. Gesetzliche Grundlage für diese Vorgehensweise ist das befristete Verwaltungsdatenverwendungsgesetz. Es muss geändert werden, um den auf diesem Gebiet bereits erreichten Bürokratieabbau langfristig sichern, die Möglichkeiten weiterer Verwendungen dieser Daten prüfen und die gesammelten Erfahrungen berücksichtigen zu können.
Die alle vier Jahre stattfindende und für das Jahr 2010 vorgesehene Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste basiert auf dem Verdienststatistikgesetz aus dem Jahr 2006. Das Verdienststatistikgesetz wurde in der Erwartung formuliert, dass die durch moderne Informationstechnik gestützte Sammlung und Meldung von statistischen Angaben eine große Verbreitung finden würden. Dies ist jedoch nicht eingetreten. Für die Auskunftspflichtigen und für die statistischen Ämter der Länder wären die im Rahmen der Erhebung im Jahr 2010 zu erwartenden Datenmengen nach derzeitigem Rechtsstand daher mit einer erheblichen Belastung verbunden.
B. Lösung
Ablösung des bisherigen Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes (VwDVG) durch eine Neufassung. Einführung einer Unterstichprobe für die Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste in das Verdienststatistikgesetz.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/1899 | 02.06.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/2467 | 07.07.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):