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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008

Vom 18.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 66 vom 21.12.2007.

Hier ist das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6565)

A. Ziel

Förderung der deutschen Wirtschaft im Kalenderjahr 2008.

B. Lösung

Bereitstellung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von 363 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/6565 04.10.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/7154 14.11.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze