Hier ist das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6565)
AnzeigeA. Ziel
Förderung der deutschen Wirtschaft im Kalenderjahr 2008.
B. Lösung
Bereitstellung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von 363 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. Euro.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6565 | 04.10.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7154 | 14.11.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):