Hier ist das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3596)
AnzeigeA. Ziel
Förderung der deutschen Wirtschaft.
B. Lösung
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 5,2 Mrd. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Die Ausgaben werden durch Zins- und Tilgungseinnahmen und zu rd. 39 Prozent durch Kreditaufnahme finanziert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3596 | 14.7.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/4704 | 21.1.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):