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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005

Vom 21.4.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 23 vom 26.4.2005.

Hier ist das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3596)

A. Ziel

Förderung der deutschen Wirtschaft.

B. Lösung

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 5,2 Mrd. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Die Ausgaben werden durch Zins- und Tilgungseinnahmen und zu rd. 39 Prozent durch Kreditaufnahme finanziert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3596 14.7.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4704 21.1.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze