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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001

Vom 21.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 59 vom 28.12.2000.

Hier ist das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4299)

A. Ziel

Förderung der deutschen Wirtschaft

B. Lösung

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 13,5 Milliarden DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Die Ausgaben werden durch Zins- und Tilgungseinnahmen und zu rd. 50 v.H. durch Kreditaufnahme finanziert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4299 12.10.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4930 7.12.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze