Hier ist das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2286)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzes ist es, strukturelle Konsequenzen aus der von Bund und Ländern gemeinsam verabredeten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" (Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 5./6. Juni 2002) zu ziehen. Der zivile Bevölkerungsschutz soll damit auch optisch/organisatorisch als wesentliche Säule im nationalen Sicherheitssystem herausgestellt werden.
B. Lösung
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichtet.
Dem Bundesamt werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach dem Zivilschutzgesetz übertragen, die bisher von der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt wahrgenommen werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2286 | 22.12.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2448 | 30.1.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
15/2608 | 3.3.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):