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Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Vom 27.4.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 19 vom 30.4.2004.

Hier ist das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2286)

A. Ziel

Ziel des Gesetzes ist es, strukturelle Konsequenzen aus der von Bund und Ländern gemeinsam verabredeten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" (Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 5./6. Juni 2002) zu ziehen. Der zivile Bevölkerungsschutz soll damit auch optisch/organisatorisch als wesentliche Säule im nationalen Sicherheitssystem herausgestellt werden.

B. Lösung

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichtet.

Dem Bundesamt werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach dem Zivilschutzgesetz übertragen, die bisher von der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt wahrgenommen werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2286 22.12.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2448 30.1.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
15/2608 3.3.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze