Zurück zur Hauptseite

Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 14.8.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 39 vom 17.8.2006.

Hier ist die Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1293)

A. Ziel

Der umfangreiche, kaum zu überblickende Normenbestand stellt eine nicht unerhebliche Belastung für die rechtsanwendenden Personen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Gerichte, dar. Gesetze und Rechtsverordnungen, die ihren Anwendungsbereich verloren haben, sind in einer zeitgemäßen, übersichtlichen und effektiven Rechtsordnung fehl am Platz und daher aufzuheben.

B. Lösung

Die Bereinigung des Bundesrechts ist ein Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung. Alle Ressorts sind verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Rechtsbereinigung durchzuführen. Der vorgelegte Gesetzentwurf bereinigt den in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit liegenden Normenbestand um diejenigen Gesetze und Rechtsverordnungen, die für heutige oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse ihre Bedeutung verloren haben.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1293 21.04.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1663 31.05.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze