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Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“

Vom 27.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 61 vom 30.12.2000.

Hier ist das Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4225)

A. Ziel

Zum Gedenken an die Deutsche Mark soll eine 1-DM-Goldmünze in den Abmessungen der 1-DM-Umlaufmünze durch die Deutsche Bundesbank ausgegeben werden. Diese Goldmünze bietet dem interessierten Publikum die Möglichkeit, ein einmaliges, dauerhaftes Erinnerungsstück an die Deutsche Mark zu erwerben.

Der Nettoerlös aus dem Verkauf der Goldmünzen soll zum einen der neu zu errichtenden Stiftung "Geld und Währung" als Vermögen zufließen und zum anderen als finanzieller Beitrag zur Sanierung der Berliner Museumsinsel dienen.

B. Lösung

Erlass eines Gesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4225 9.10.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4481 6.11.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/4482 6.11.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze