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Hier ist das Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung Geld und Währung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4225)
AnzeigeA. Ziel
Zum Gedenken an die Deutsche Mark soll eine 1-DM-Goldmünze in den Abmessungen der 1-DM-Umlaufmünze durch die Deutsche Bundesbank ausgegeben werden. Diese Goldmünze bietet dem interessierten Publikum die Möglichkeit, ein einmaliges, dauerhaftes Erinnerungsstück an die Deutsche Mark zu erwerben.
Der Nettoerlös aus dem Verkauf der Goldmünzen soll zum einen der neu zu errichtenden Stiftung "Geld und Währung" als Vermögen zufließen und zum anderen als finanzieller Beitrag zur Sanierung der Berliner Museumsinsel dienen.
B. Lösung
Erlass eines Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4225 | 9.10.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4481 | 6.11.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/4482 | 6.11.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |