Hier ist das Gesetz über die Aufhebung des Freihafens Bremen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5580)
AnzeigeA. Ziel
Ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Aufrechterhaltung des Freihafens Bremen (Freizone i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 ZollVG) ist nicht mehr feststellbar. Zum einen hat sich der internationale Seehandel weitestgehend nach Bremerhaven verlagert und der Anteil an Gemeinschaftswaren kontinuierlich erhöht. Zum anderen wird zum 1. Juli 2009 einer der Vorteile des Freihafens aufgrund der Sicherheitsänderung des europäischen Zollrechts entfallen.
B. Lösung
Aufhebung des Status des Freihafens, wodurch ermöglicht wird, die bisher im Freihafen befindliche Fläche erheblich wirtschaftlicher zu nutzen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/5580 | 11.06.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/5750 | 20.06.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):