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Gesetz über die Aufhebung des Freihafens Bremen

Vom 6.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 62 vom 12.12.2007.

Hier ist das Gesetz über die Aufhebung des Freihafens Bremen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5580)

A. Ziel

Ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Aufrechterhaltung des Freihafens Bremen (Freizone i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 ZollVG) ist nicht mehr feststellbar. Zum einen hat sich der internationale Seehandel weitestgehend nach Bremerhaven verlagert und der Anteil an Gemeinschaftswaren kontinuierlich erhöht. Zum anderen wird zum 1. Juli 2009 einer der Vorteile des Freihafens aufgrund der Sicherheitsänderung des europäischen Zollrechts entfallen.

B. Lösung

Aufhebung des Status des Freihafens, wodurch ermöglicht wird, die bisher im Freihafen befindliche Fläche erheblich wirtschaftlicher zu nutzen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/5580 11.06.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/5750 20.06.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze