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Hier ist das Gesetz über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5566)
AnzeigeA. Ziel
Die §§ 10 und 11 des Entschuldungsabwicklungsgesetzes enthielten die gesetzlichen Grundlagen für ein Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Das Vermögen betrug zum 31. Dezember 2004 110 070 470,33 Euro.
Mit Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) wurde das Entschuldungsabwicklungsgesetz aufgehoben, ohne eine An- oder Abschlussregelung für das Zweckvermögen zu treffen. Hierdurch ist für das vorgenannte Vermögen eine entsprechende Regelungslücke entstanden, die es nunmehr zu schließen gilt. In die zu treffenden Regelungen sind auch die künftigen Zuflüsse aus dem Bilanzgewinn der Bank gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank einzubeziehen.
Das Zweckvermögen des Bundes soll der Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischerei dienen und unterstützt damit die Anpassungsfähigkeit der Agrarwirtschaft im ländlichen Raum.
B. Lösung
Mit Artikel 1 dieses Gesetzes werden die gesetzlichen Grundlagen für das Zweckvermögen geschaffen. Damit wird die entstandene Regelungslücke wieder geschlossen.
Mit Artikel 2 des Gesetzes wird § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank, der bisher noch auf das aufgehobene Entschuldungsabwicklungsgesetz Bezug nahm, an die neue Rechtslage angepasst.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5566 | 31.5.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5681 | 15.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):