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Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel

Vom 1.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 52 vom 1.12.2000.

Hier ist das Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4764)

A. Ziel

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist angesichts der aktuellen BSE-Situation in Europa dringender Handlungsbedarf gegeben. In Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften wird bereits heute durch die Viehverkehrsverordnung bestimmt, dass die Verfütterung von in Tierkörperbeseitigungsanstalten erzeugtem Tiermehl an Wiederkäuer verboten ist. Zwischenzeitlich haben einige Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien, Portugal) vor dem Hintergrund der BSE-Problematik weitergehende Maßnahmen ergriffen, indem sie die Verfütterung von Tiermehl oder tierischen Proteinen an alle Nutztiere untersagt haben. Auch in Deutschland ist zur Vorbeugung gegen tierseuchenrelevante Risiken ein vollständiges Verbot notwendig.

B. Lösung

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen Vorschriften für das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4764 28.11.2000 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze