Hier ist das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4662)
AnzeigeA. Ziel
Der Gesetzentwurf dient der Ablösung des geltenden Signaturgesetzes vom l. August 1997 (BGBl. I S. 1870, 1872). Der Entwurf verfolgt zwei Ziele: Erstens dient er der Umsetzung der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (ABl. EG 2000 Nr. L 13 S. 2; im Folgenden: Richtlinie). Zweitens greift er die Ergebnisse der Evaluierung des geltenden Signaturgesetzes (SigG) auf, wie sie im Bericht der Bundesregierung zum Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz vom 18. Juni 1999 (Bundestagsdrucksache 14/1191) festgestellt worden sind.
B. Lösung
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen ermöglicht es, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Dies ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass die elektronische Signatur ein Substitut zur handschriftlichen Unterschrift darstellen und hierdurch eine entsprechende Rechtswirkung entfalten kann. Die Regelung der Rechtswirkung qualifizierter elektronischer Signaturen ist Gegenstand des Entwurfes eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, der von der Bundesregierung gesondert in den Bundestag eingebracht wird.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer freiwilligen Akkreditierung für Zertifizierungsdiensteanbieter vor, um den eingeführten und anerkannten Sicherheitsstandard nach dem geltenden Signaturgesetz für den Markt weiterhin anzubieten und zu erhalten. Eine im geltenden Signaturgesetz nicht vorgesehene Regelung zur Haftung der Zertifizierungsstellen und zur entsprechenden Deckungsvorsorge ist in den Entwurf aufgenommen worden. Der Entwurf trägt darüber hinaus den Erkenntnissen aus der Evaluierung des geltenden Signaturgesetzes durch Klarstellungen hinsichtlich der Befugnisse der Berufskammern, der Funktionen der Zertifizierungsstellen und der Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen Rechnung. Der Entwurf sieht weiterhin die Anpassung geltenden Bundesrechts an das neue Signaturgesetz vor. Weiterer Regelungsbedarf ergibt sich aus der Einführung des Euro.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4662 | 16.11.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/5324 | 14.2.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):