Hier ist das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4063)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (ABl. EG L 91 S. 10) bedarf der Umsetzung in deutsches Recht. Die von der Richtlinie verfolgten Ziele sind insbesondere:
* Schaffung eines offenen, wettbewerbsorientierten Binnenmarktes für Telekommunikationsendeinrichtungen,
* Regelungsrahmen für das erleichterte Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen,
* Aufhebung sowohl des paneuropäischen Zulassungsregimes für Telekommunikationsendeinrichtungen als auch der nationale Zulassungsregime für Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen,
* Herausnahme der unter den Geltungsbereich der Richtlinie 1999/5/EG fallenden Geräte aus dem Geltungsbereich der Richtlinie 73/23/EWG (Niederspannungsrichtlinie) (ABl. AG L 77 S. 29) und der Richtlinie 89/336/EWG (EMV-Richtlinie) (ABl. EG L 139 S. 19), soweit es die Konformitätsbewertung betrifft,
* Vermeidung von Gesundheitsgefahren, die von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ausgehen können,
* Schaffung einer wirkungsvollen Marktbeobachtung,
* Sicherstellen, dass von den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze Schnittstellenbeschreibungen der Schnittstellen zwischen Endeinrichtungen und Netzen im Interesse wettbewerbsorientierter Märkte für Endeinrichtungen und Netzdienste bereitgestellt werden und
* Möglichkeit, auch weiterhin die Inbetriebnahme von Funkanlagen national aus Gründen zu beschränken, die die effektive und angemessene Nutzung des Funkspektrums, die Vermeidung von funktechnischen Störungen oder die öffentliche Gesundheit betreffen.
B. Lösung
Für die Umsetzung der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität ist ein Gesetz erforderlich.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4063 | 11.9.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4815 | 29.11.2000 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/4892 | 6.12.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):