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Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Vom 31.1.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 6 vom 7.2.2001.

Hier ist das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4063)

A. Ziel

Die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (ABl. EG L 91 S. 10) bedarf der Umsetzung in deutsches Recht. Die von der Richtlinie verfolgten Ziele sind insbesondere:

* Schaffung eines offenen, wettbewerbsorientierten Binnenmarktes für Telekommunikationsendeinrichtungen,

* Regelungsrahmen für das erleichterte Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen,

* Aufhebung sowohl des paneuropäischen Zulassungsregimes für Telekommunikationsendeinrichtungen als auch der nationale Zulassungsregime für Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen,

* Herausnahme der unter den Geltungsbereich der Richtlinie 1999/5/EG fallenden Geräte aus dem Geltungsbereich der Richtlinie 73/23/EWG (Niederspannungsrichtlinie) (ABl. AG L 77 S. 29) und der Richtlinie 89/336/EWG (EMV-Richtlinie) (ABl. EG L 139 S. 19), soweit es die Konformitätsbewertung betrifft,

* Vermeidung von Gesundheitsgefahren, die von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ausgehen können,

* Schaffung einer wirkungsvollen Marktbeobachtung,

* Sicherstellen, dass von den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze Schnittstellenbeschreibungen der Schnittstellen zwischen Endeinrichtungen und Netzen im Interesse wettbewerbsorientierter Märkte für Endeinrichtungen und Netzdienste bereitgestellt werden und

* Möglichkeit, auch weiterhin die Inbetriebnahme von Funkanlagen national aus Gründen zu beschränken, die die effektive und angemessene Nutzung des Funkspektrums, die Vermeidung von funktechnischen Störungen oder die öffentliche Gesundheit betreffen.

B. Lösung

Für die Umsetzung der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität ist ein Gesetz erforderlich.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4063 11.9.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4815 29.11.2000 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
14/4892 6.12.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze