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Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes

Vom 16.5.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 21 vom 23.5.2007.

Hier ist das Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/4379)

A. Ziel

Übertragung der tarifvertraglich vereinbarten Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 auf den Beamtenbereich des Bundes.

B. Lösung

Ausgehend vom Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 vom 9. Februar 2005 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienst- und Amtsbezügen des Bundes für die Jahre 2005, 2006 und 2007 Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 300 Euro; Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten jeweils 100 Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/4379 23.02.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/4572 07.03.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
16/4582 07.03.2007 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
16/4624 07.03.2007 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze