Hier ist das Geodatenzugangsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10530)
AnzeigeA. Ziel
Am 15. Mai 2007 trat die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) in Kraft. Damit wurde ein Instrument geschaffen, den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürger und Bürgerinnen, Verwaltung und Wirtschaft zu vereinfachen. Zur Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
B. Lösung
Mit dem Geodatenzugangsgesetz wird die INSPIRE-Richtlinie auf der Ebene des Bundes umgesetzt. Die Länder setzen die Richtlinie in eigener Verantwortung um. Um die von der Richtlinie geforderte Interoperabilität auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu gewährleisten, wurde der Entwurf des Geodatenzugangsgesetzes in enger Abstimmung mit den Ländern und unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und eine enge Verbindung zu der in Deutschland in Aufbau befindlichen Geodateninfrastruktur GDI-DE hergestellt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10530 | 10.10.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10580 | 15.10.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/10892 | 12.11.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |