Hier ist das Gemeinsame-Dateien-Gesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2950)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, angesichts der Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiter zu verbessern.
B. Lösung
Es werden die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen standardisierten Zentralen Antiterrordatei sowie von gemeinsamen Projektdateien von Polizeien und Nachrichtendiensten geschaffen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2950 | 16.10.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3292 | 08.11.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/3563 | 24.11.2006 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 10. bis 23. November 2006) |
16/3642 | 29.11.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
16/3646 | 29.11.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):