(Langtitel: Verordnung über die Bewertung und Anerkennung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger für die Untersuchung von Proben)
Vom 11.2.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 8 vom 26.2.1999.
Hier ist die Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung im WWW zu finden: