Zurück zur Hauptseite

GKV-Versorgungsstrukturgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung)

Vom 22.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 70 vom 28.12.2011.

Hier ist die GKV-Versorgungsstrukturgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6906)

A. Ziel

Die Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Dabei gehört das deutsche Gesundheitswesen sicher zu den besten der Welt und erbringt auf hohem Niveau flächendeckend gute Leistungen. Um dieses hohe Niveau zu halten und zu verbessern gibt es angesichts der demographischen Entwicklung, der unterschiedlichen Versorgungssituation von Ballungsräumen und ländlichen Regionen und der neuen Möglichkeiten, die der medizinisch-technische Fortschritt mit sich bringen wird, gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Es sollen Maßnahmen getroffen werden, in deren Folge sich im konkreten Versorgungsalltag die Situation vieler Patientinnen und Patienten spürbar verbessert, etwa indem bürokratische Hemmnisse abgebaut, der Zugang zu erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sichergestellt und die Behandlungsabläufe für Patientinnen und Patienten zwischen Krankenhäusern, Ärzten und anderen Einrichtungen besser abgestimmt werden.

Schwerwiegende chronische Erkrankungen und Multimorbidität nehmen tendenziell zu. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen. Gleichzeitig sinkt tendenziell aufgrund der demographischen Entwicklung auch das Nachwuchspotential in medizinischen und pflegerischen Berufen. Werden die Rahmenbedingungen nicht geändert, so droht insbesondere in ländlichen Regionen ein Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten, aber auch an Fachärztinnen und Fachärzten. Dieser Mangel wirkte sich für die Patienten und ihre Versorgung direkt aus. Daher bedarf es eines Bündels von Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, um strukturellen Problemen der Versorgung rechtzeitig zu begegnen.

Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die finanziellen Grundlagen des Gesundheitssystems kurz- und mittelfristig auf eine solide Basis gestellt. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes hat Effizienz und Qualität der Arzneimittelversorgung gesteigert, indem eine neue Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten etabliert wurde.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen jetzt Weichenstellungen in Versorgungsstrukturen, damit unser Gesundheitswesen auch in Zukunft allen Menschen

eine hochwertige, bedarfsgerechte, wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleisten kann. Gleichzeitig sind weitere Reformen im System der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung notwendig.

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung zielt daher darauf ab,

* auch künftig eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern,

* das System der vertragsärztlichen Vergütung durch Zurücknahme zentraler Vorgaben zu flexibilisieren und zu regionalisieren,

* die Verzahnung der Leistungssektoren zu verbessern,

* einen schnellen Zugang zu Innovationen sicherzustellen und

* mit einer Stärkung wettbewerblicher Instrumente Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung weiter zu erhöhen.

B. Lösung

Auf verschiedenen Steuerungs- und Verantwortungsebenen des Gesundheitssystems werden starre Planungsvorgaben gelockert. Es werden den Beteiligten flexible Möglichkeiten eröffnet, den regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen entsprechend in größerer Eigenverantwortung die gesundheitliche Versorgung zu steuern. Die Länder bekommen mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten als bisher.

Zur besseren Verzahnung der Sektoren und zur Förderung einer sektorenverbindenden Versorgung wird stufenweise mit dem spezialärztlichen Bereich ein Korridor eröffnet, in dem sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte unter gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wettbewerblich die ambulante medizinische Versorgung gestalten können. Schwerpunkte des Gesetzes betreffen vor allem folgende Bereiche:

1. Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung Der Sicherung einer wohnortnahen, flächendeckenden medizinische Versorgung dienen insbesondere:

* eine zielgenauere und regionalen Besonderheiten Rechnung tragende flexible Ausgestaltung der Bedarfsplanung mit erweiterten Einwirkungsmöglichkeiten der Länder,

* ein Ausbau der Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung mit entsprechenden Anreizen auch im Vergütungssystem sowie der Förderung mobiler Versorgungskonzepte sowie

* Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade auch im ärztlichen Beruf.

2. Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems Das vertragsärztliche Vergütungssystem wird reformiert:

* Im System der vertragsärztlichen Vergütung erfolgt eine Flexibilisierung und Regionalisierung. Zentrale Vorgaben werden zurückgenommen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten mehr Flexibilität bei der Honorarverteilung und die Vertragspartner auf regionaler Ebene mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Vergütungsvereinbarungen.

* Überregulierungen werden abgebaut. Die Verpflichtung der Selbstverwaltungspartner, auf Bundesebene für die Ärztinnen und Ärzte Richtlinien zur

Dokumentation der ärztlichen Behandlungsdiagnosen zu erarbeiten (ambulante Kodierrichtlinien), entfällt.

3. Reform des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems

* Die vertragszahnärztliche Vergütung wird weiterentwickelt. Den regionalen Vertragspartnern werden größere Verhandlungsspielräume für die Vereinbarungen der Gesamtvergütungen eröffnet.

* Es werden gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen geschaffen.

4. Ambulante spezialärztliche Versorgung Um ein reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer und ambulanter Versorgung zu gewährleisten, wird schrittweise ein sektorenverbindender Versorgungsbereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung eingeführt.

5. Innovative Behandlungsmethoden Zur Verbesserung der Bewertung innovativer Behandlungsmethoden erhält der Gemeinsame Bundesausschuss ein neues Instrument für die Erprobung von Methoden mit Potential, deren Nutzen noch nicht mit hinreichender Evidenz belegt ist.

6. Weiterentwicklung der Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses Die Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses werden weiterentwickelt mit dem Ziel, Legitimation und Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen sowie die erforderliche Transparenz und die Beteiligungsmöglichkeiten weiter zu stärken.

7. Stärkung wettbewerblicher Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen Wettbewerbliche Spielräume der Krankenkassen werden vergrößert, damit Patientinnen und Patienten künftig auf breiterer Basis Angebote nutzen können, die ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Die Angebotsmöglichkeiten für Satzungsleistungen werden erweitert.

8. Weitere Maßnahmen des Gesetzes Weitere Maßnahmen des Gesetzes sind u. a.:

* eine Modifizierung der Zulassungsregelungen für Medizinische Versorgungszentren zur Sicherung der Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen,

* Flexibilisierung und Deregulierungen im Bereich der Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen insbesondere im Heilmittelaber auch im Arzneimittelbereich,

* Neuausgestaltung der Regelungen zur Datentransparenz mit dem Ziel, die Datengrundlage für Versorgungsforschung und Weiterentwicklung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern,

* eine Entbürokratisierung in verschiedenen Bereichen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6906 05.09.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7274 05.10.2011 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
17/7417 21.10.2011 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 30. September bis 20. Oktober 2011)
17/8005 30.11.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit
17/8006 30.11.2011 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze