Zurück zur Hauptseite

Fünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 12.11.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 53 vom 27.11.2008.

Hier ist die Fünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze