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Fünfundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 13.11.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 56 vom 27.11.2003.

Hier ist die Fünfundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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