Zurück zur Hauptseite

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 24.9.2013, verkündet in BGBl I Jahrgang 2013 Nr. 58 vom 27.9.2013.

Hier ist die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze