Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7753)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1949; es ist an die heutigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
B. Lösung
Bei den Änderungen steht im Vordergrund, das Profil der Landwirtschaftlichen Rentenbank als Förderbank im Geschäftsbereich des Bundes zu schärfen, den Einfluss des Bundes in den Gremien der Bank zu stärken sowie die staatliche Aufsicht neu zu organisieren.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7753 | 7.12.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8169 | 31.1.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
14/8706 | 26.03.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/9095 | 15.5.2002 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):