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Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Vom 23.7.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 52 vom 29.7.2002.

Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7753)

A. Ziel

Das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1949; es ist an die heutigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

B. Lösung

Bei den Änderungen steht im Vordergrund, das Profil der Landwirtschaftlichen Rentenbank als Förderbank im Geschäftsbereich des Bundes zu schärfen, den Einfluss des Bundes in den Gremien der Bank zu stärken sowie die staatliche Aufsicht neu zu organisieren.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7753 7.12.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8169 31.1.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
14/8706 26.03.2002 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/9095 15.5.2002 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze